3.10.2019- Grünschnittaktion

Am Donnerstag 03.10.2019 dem „Tag der deutschen Einheit“ wollen wir gemeinsam mit Euch das üppige gewachsene Grün an der Uferböschung zurückschneiden.

Treffpunkt 10:00 Uhr am Bootshaus. Wer später dazukommt, ist auch gern gesehen. Es gibt genug zu tun.

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Die Vegetation am Bootshaus hat diese Schonzeit gut genutzt und konnte sich prächtig entfalten. Im Bereich des Ufers am Bootshaus müssen die Büsche, Bäume und Sträucher nun zurück geschnitten werden, um ein reibungsloses Verlegen des Bootshauses im Falle von Hochwasser zu gewährleisten. Ansonsten bleiben Trossen beim Umhängen an die oberen Ringe im Geäst hängen und die Motorboote oder das ganze Bootshaus hängt seitlich in der Botanik fest.

Hilfreich wären von Helfern mitgebrachte elektrische oder motorgetriebene Sägen und Rasentrimmer, aber auch muskelbetriebene Laubrechen und Astscheren o.ä.. Wichtig ist das Entfernen der Pappelsprösslinge und Akazien rheinaufwärts der Brücke an der unteren Uferböschung und längs des Leinpfads und das Stutzen der Büsche neben dem Bootshaus (dort sollten die Schnitthöhen im Gehölz aus den Vorjahren ersichtlich sein, welche ausreichen, damit Boote und Steg darüber passen).

Eine Abholung von bis zu 3 m3 Grünschnitt ist bei der AWB angemeldet. Dazu folgende Hinweise:

  • Laub, Rasenschnitt und kleine Grünschnittreste in Papiertüten oder Pappkartons füllen
  • Äste und Zweige auf maximal 1,5 m Länge kürzen und mit kompostierbarer Kordel bündeln
  • Stammstücke auf maximal 50 cm Länge und 15 cm Durchmesser zerkleinern
  • Großes Wurzelwerk wird nicht mitgenommen.

Was von der AWB nicht mitgenommen wird oder über die angemeldeten 3 m³ hinaus geht, müssen wir selbst entsorgen.

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